Stützlasterhöhung per Gutachten auf 85 kg
für Berlingo III, Combo III und Rifter III Typ E ab Bj.2018-, und Proace Typ E ab Bj. 2020(+ e-Berlingo, e-Combo, e-Rifter, e-Proace)
- Stützlasterhöhung nur für Fahrradträger auf der AHK zulässig (nicht für AH-last freigegeben!!!)
- Reifendruck muss um 0,2 bar auf der Hinterachse höher sein (als empfohlener)
- Max Geschwindigkeit vom 100 km/h
- Nicht für AH-last freigegeben/nutzbar
- die vorhandene AHK muss eine ausreichende Stützlast bereits haben (Querträger)
- Bitte Kopie der KFZ-Papiere mailen
- TÜV Gutachten
Hinweis für TÜV Gutachten:
– Bitte beachten:
Für die Anhängelasterhöhung/Auflastung wird Ihnen ein TÜV Gutachten beigefügt. Mit diesem Gutachten muss das Fahrzeug vor Eintragung bei der Zulassungsstelle zu einer Sichtprüfung zum TÜV (Empfehlung: Dekra oder Küs / Gtü).
(Sollte sich das Fahrzeug durch einen Auf-/Umbau nicht mehr im Serienzustand befinden, muss der Hinweis für NichtSerienfahrzeuge beachtet werden).