Stützlasterhöhung für Fahrradträger

Stützlasterhöhung per Gutachten auf 85 kg

für Berlingo III, Combo III und Rifter III Typ E ab Bj.2018-, und Proace Typ E ab Bj. 2020(+ e-Berlingo, e-Combo, e-Rifter, e-Proace)

  • Stützlasterhöhung nur für Fahrradträger auf der AHK zulässig (nicht für AH-last freigegeben!!!)
  • Reifendruck muss um 0,2 bar auf der Hinterachse höher sein (als empfohlener)
  • Max Geschwindigkeit vom 100 km/h
  • Nicht für AH-last freigegeben/nutzbar
  • die vorhandene AHK muss eine ausreichende Stützlast bereits haben (Querträger)
  • Bitte Kopie der KFZ-Papiere mailen
  • TÜV Gutachten

Hinweis für TÜV Gutachten:

– Bitte beachten:
Für die Anhängelasterhöhung/Auflastung wird Ihnen ein TÜV Gutachten beigefügt. Mit diesem Gutachten muss das Fahrzeug vor Eintragung bei der Zulassungsstelle zu einer Sichtprüfung zum TÜV (Empfehlung: Dekra oder Küs / Gtü).
(Sollte sich das Fahrzeug durch einen Auf-/Umbau nicht mehr im Serienzustand befinden, muss der Hinweis für NichtSerienfahrzeuge beachtet werden).

 

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