Stützlasterhöhung per Gutachten auf 85 kg
für Berlingo III, Combo III und Rifter III Typ E ab Bj.2018-, und Proace Typ E ab Bj. 2020(+ e-Berlingo, e-Combo, e-Rifter, e-Proace)
- Stützlasterhöhung nur für Fahrradträger auf der AHK zulässig (nicht für AH-last freigegeben!!!)
- Reifendruck muss um 0,2 bar auf der Hinterachse höher sein (als empfohlener)
- Max Geschwindigkeit vom 100 km/h
- Nicht für AH-last freigegeben/nutzbar
- die vorhandene AHK muss eine ausreichende Stützlast bereits haben (Querträger)
- Bitte Kopie der KFZ-Papiere mailen
- TÜV Gutachten / TÜV -Datenbestätigung
Hinweis für TÜV Gutachten:
– Fahrzeuge die nicht älter sind als 3 Monate (ab Erstzulassungsdatum) oder Fzg. mit Tageszulassung (weniger als 1000 km Laufleistung=Foto kmStand mailen) können die Änderung direkt bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
– Alle anderen Fahrzeuge erhalten eine TÜV-Datenbestätigung und müssen hiermit beim TÜV Süd zur Abnahme vorgestellt werden. Nächstgelegene Abnahmestelle finden Sie unter: www.tuev-sued.de