Stützlasterhöhung für Fahrradträger

Stützlasterhöhung per Gutachten auf 85 kg

für Berlingo III, Combo III und Rifter III Typ E ab Bj.2018-, und Proace Typ E ab Bj. 2020(+ e-Berlingo, e-Combo, e-Rifter, e-Proace)

  • Stützlasterhöhung nur für Fahrradträger auf der AHK zulässig (nicht für AH-last freigegeben!!!)
  • Reifendruck muss um 0,2 bar auf der Hinterachse höher sein (als empfohlener)
  • Max Geschwindigkeit vom 100 km/h
  • Nicht für AH-last freigegeben/nutzbar
  • die vorhandene AHK muss eine ausreichende Stützlast bereits haben (Querträger)
  • Bitte Kopie der KFZ-Papiere mailen
  • TÜV Gutachten / TÜV -Datenbestätigung

Hinweis für TÜV Gutachten:

– Fahrzeuge die nicht älter sind als 3 Monate (ab Erstzulassungsdatum) oder Fzg. mit Tageszulassung (weniger als 1000 km Laufleistung=Foto kmStand mailen) können die Änderung direkt bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
– Alle anderen Fahrzeuge erhalten eine TÜV-Datenbestätigung und müssen hiermit beim TÜV Süd zur Abnahme vorgestellt werden. Nächstgelegene Abnahmestelle finden Sie unter: www.tuev-sued.de

 

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