Umschreibung von LKW auf PKW für Geländewagen
Nur bei DOKA / Doppelkabine möglich!
Für folgende Fahrzeuge:
- Ford Ranger
- Nissan Navara D22
- Nissan Navara D40
- Toyota Hilux
- VW Amarok
Bitte beachten:
Die Umschreibung ist nur bei Fahrzeugen mit Erstzulassung bis 31.08.2015 (Fahrzeuge die nach dem 31.08.2015 zugelassen wurden gilt EURO 6-Norm) möglich.
Neuer, ab 17.03. 2014 geänderter Lieferumfang für alle Bundesländer außer Niedersachsen, Nordrhein Westfalen + Hessen:
- ” fertiges”TÜV Gutachten für die Umschreibung (Eine Vorführung des Fahrzeugs bei TÜV oder DEKRA ist nicht mehr erforderlich. Die Änderung von LKW zum PKW kann direkt bei der Zulassungsstelle erfolgen)
- aus Fahrzeugklasse N1G ( Fahrzeuge/ Geländewagen zur Güterbeförderungmit einer z.GG. bis 3,5 t.) wird Fahrzeugklasse M1G ( Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz. Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5 fache vom z.GG. ziehen, jedoch max. 3,5t.
- aus N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer z.GG bis 3,5 t.) wird M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
- mitgeliefert wird ein Dämmpaket für den Motorraum
- Die Umschreibung kann auf Basis KFZ- Brief erfolgen. Das Fahrzeug muss noch nicht zugelassen sein.
Abgasnorm EURO 5 ist geprüft und bleibt unverändert.
Vorteil: Umgehung LKW Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger. Bessere Versicherungskonditionen, je nach Anbieter.
Bitte beachten: Die Umschreibung ist in Hessen nicht möglich! In Niedersachsen + Nordrhein Westfalen ist eine Abnahme nach §21 erforderlich, die entweder in Hamburg oder Aschaffenburg durchgeführt wird.
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